Eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen, die „EUTR-Neulinge“ sind.
Die EU Holzhandelsverordnung (EUTR) zielt darauf ab, den Handel mit illegal geschlagenem Holz zu unterbinden, indem sie das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt verbietet. Sie trat 2013 in Kraft und wurde von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums übernommen.
Legal geschlagenes Holz ist definiert als Holz, das unter Einhaltung der Mindestanforderungen der geltenden Gesetzgebung im Herkunftsland geerntet wurde.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen
Sind die Produkte, die Sie in die EU importieren, von der EUTR betroffen?
Das können Sie hier herausfinden. Die Liste basiert auf dem Anhang der EUTR, der Produkte auf der Grundlage der EU-Zolltarifnummern (HS/CN-Codes) identifiziert. Die meisten Holzproduktarten sind hier gelistet und somit EUTR-relevant, jedoch nicht alle. Eine Liste von Holzprodukten, die nicht von der EUTR betroffen sind, finden Sie hier. Einige Produkte können unter bestimmten Umständen von der EUTR betroffen sein – wichtigen Unterscheidungen, die Sie beachten sollten, finden Sie hier. Falls Ihre Produkte von der EUTR abgedeckt sind, muss im nächsten Schritt geklärt werden, ob Ihr Unternehmen ein „Marktteilnehmer“ oder ein „Händler“ ist.
Sie sind ein „Händler“, wenn Sie:
Holzprodukte kaufen oder verkaufen, die bereits auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden. Als „Händler“ sind Sie verpflichtet, ein Verzeichnis der Käufer und Lieferanten von EUTR-relevanten Produkten zu führen.
Sie sind ein „Marktteilnehmer“, wenn Sie:
a) Ein Holzprodukt, das unter die EUTR fällt, importieren und auf den EU-Markt in Verkehr bringen. Dabei ist es unerheblich, ob das Holzprodukt zum Verkauf oder zur Weiterverarbeitung bestimmt ist. (Importeure sind in den meisten Fällen als „Empfänger“ (engl. „Consignee“) auf dem Zoll-Einfuhrdokument aufgeführt).
b) Sie ernten Holz aus einem Wald innerhalb der EU und verkaufen das geerntete Produkt auf dem EU-Markt, oder Sie verwenden es in Ihrem eigenen Unternehmen.
Als „Marktteilnehmer“ sind Sie gesetzlich verpflichtet, Käufer und Lieferanten von EUTR-relevanten Produkten zu dokumentieren sowie die Sorgfaltspflicht der EUTR einzuhalten. D. h., Sie müssen so weit wie möglich ausschließen, dass das importierte Holz nicht illegal geschlagen wurde. Dafür müssen Sie ein sog. Sorgfaltspflichtsystem anwenden. Eine Sorgfaltspflichtpflichtsystem ist eine dokumentierte, schrittweise Methode. Hierfür sind die folgenden Schritte zu beachten:
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Vorbereitung: Organisieren und implementieren Sie ein geeignetes Sorgfaltspflichtsystem. Sie können ein System selbst erstellen, oder ein System eines geeigneten Dienstleisters (z. B. einer akkreditierten Überwachungsorganisation) nutzen. In Ihrem Betrieb müssen Sie die Verantwortlichkeiten definieren. Stellen Sie sicher, dass die zuständigen Mitarbeiter über ausreichendes Wissen zur EUTR verfügen.
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Sammeln von Informationen über Ihre Produkte und Ihre Lieferkette:
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Dazu können Unterlagen wie Erntegenehmigungen, Rechnungen, Transportdokumente gehören. Die spezifischen Dokumente variieren je nach Lieferkette des jeweiligen Produkts.
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Sie müssen Zugang zu entsprechenden Informationen haben, um festzustellen, ob in Ihrer Lieferkette das Risiko des illegalen Holzeinschlags besteht.
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Bewertung des Risikos, dass illegal geerntetes Material in die Lieferkette gelangt:
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Für jedes Produkt müssen Sie feststellen, ob das Risiko „vernachlässigbar“ oder „nicht vernachlässigbar“ ist.
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Die Durchführung einer Risikobewertung kann in fünf Schwerpunktbereiche unterteilt werden:
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Zugang zu Informationen: Verfügen Sie über einen ausreichenden Informationsstand über die Lieferkette, um alle folgenden Punkte zu beantworten?
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Risiko im Land des Holzeinschlags: Risiken im Zusammenhang mit der Holzernte, einschließlich des Vorkommens von illegalen Erntepraktiken, Korruption, bewaffneten Konflikten und potenziellen Holzexportverboten im Land oder in der Region der Ernte.
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Risiko der Holzart: Unterliegt die Holzart Exportbeschränkungen oder ist sie häufig von illegalem Holzeinschlag betroffen?
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Komplexität der Lieferkette: Wie lang ist die Lieferkette? Wie ist die genaue Produktzusammensetzung? Besteht die Möglichkeit, dass die Holzart irgendwo in der Lieferkette durch eine andere Art ersetzt wurde?
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Risiko bei Handel und Transport: Sind alle Zölle und Steuern bezahlt worden? Haben Sie vollständige Informationen über den Transportweg des Produkts?
Die Bewertung der oben genannten Kriterien ermöglicht es Ihnen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob das Risiko für Illegalität beim betrachteten Produkt „vernachlässigbar“ oder „nicht vernachlässigbar“ ist.
Lesen Sie hier weitere Hinweise der Europäischen Kommission zur EU-Holzverordnung (12.02.2016) und der Sorgfaltspflicht.
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Identifiziertes Risiko mindern
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Für Produkte mit „nicht vernachlässigbarem“ Risiko müssen Sie risikomindernde Maßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen müssen wirksam sein und das identifizierte Risiko auf ein vernachlässigbares Maß reduzieren.
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Die Maßnahmen zur Risikominderung müssen auf die identifizierten Risiken abgestimmt und können z. B. folgende sein: Sammlung weiterer Informationen und Dokumentationen, wissenschaftliche Holzprüfverfahren, die Durchführung von Lieferantenaudits vor Ort, die Nutzung unabhängiger Verifizierungssysteme oder Zertifizierungssysteme durch Dritte oder der vollständige Austausch von Lieferanten.
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Hier finden Sie das Dokument der Expertengruppe zum EUTR-Leitfaden für Maßnahmen zur Risikominderung.
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Regelmäßige Anwendung. Das Sorgfaltspflichtsystem muss mindestens einmal alle 12 Monate pro Lieferanten und Produkt angewendet werden. Darüber hinaus muss sich das Sorgfaltspflichtsystem stets auf einem aktuellen Stand befinden. Sollte das Sorgfaltspflichtsystem eines Dienstleisters genutzt werden, erfolgt diese Aktualisierung in der Regel durch diesen.
Wenn Sie „EUTR-Neuling“ sind, ist es wichtig, zunächst die Holz oder Holzprodukte in Ihrer Lieferkette zu identifizieren, um herauszufinden, ob Sie die EUTR einhalten müssen. Danach können Sie beginnen, Ihre Lieferketten abzubilden. Dies wird Ihnen dabei helfen, zu erkennen, welche Informationen für die Bewertung des Risikos gesammelt werden müssen.
Durchsetzung
Die EUTR wird von den zuständigen Behörden (engl.: CAs) durchgesetzt. Diese sind in dem jeweiligen EU-Mitgliedsland für die Kontrolle der Einhaltung sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EUTR zuständig. Die anzuwendenden Strafen werden durch die jeweils aufgestellten nationalen Gesetzgebungen definiert
Die Durchsetzungsmaßnahmen der Behörden umfassen:
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Aufklärung des Marktteilnehmers über eventuelles Fehlverhalten und ggf. Anweisung von Abhilfemaßnahmen. .
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Verhängen von Geldbußen von 50 € bis über 1.000.000 €.
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Konfiszierung von Holz oder Holzprodukten, bei denen ein Verstoß gegen die EUTR festgestellt wurde.
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Verstöße gegen die EUTR können in einigen EU-Mitgliedsstaaten mit Freiheitsentzug geahndet werden.
Beispiele für Durchsetzungsmaßnahmen
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Im August 2020 wurde ein Unternehmer in Dänemark zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt, weil er gegen einen Vollstreckungsbescheid der zuständigen dänischen Behörde über den Import von Teakholz aus Myanmar verstoßen hatte.
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Im Dezember 2019 verhängte die zuständige französische Behörde ein Bußgeld in Höhe von 5.000 € gegen einen Marktteilnehmer wegen fehlender Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung aus Hochrisikoländern wie Bolivien, Brasilien, Peru, Kamerun und Gabun.
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Im März 2019 verhängte die zuständige belgische Behörde ein Bußgeld in Höhe von 12.000 € gegen einen Unternehmer, der gegen die EUTR-Verpflichtung zur Durchführung einer Sorgfaltsprüfung für Holz aus Hochrisikoländern verstoßen hatte.
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Im Januar 2019 wurde ein schwedischer Unternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 62.800 € verurteilt, weil er es versäumt hatte, eine ordnungsgemäße Sorgfaltspflichtprüfung für importierte Produkte wie Geschenktaschen und Fotorahmen durchzuführen.
Anleitung für Lieferanten mit ausserhalb der EU
Wenn Sie außerhalb der EU ansässig sind und Ihre Produkte an ein Unternehmen in der EU verkaufen, kann Ihr Käufer Informationen über Holzprodukte anfordern, damit dieser die EUTR einhalten kann. Die folgenden Schritte können Ihnen dabei helfen:
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Sammeln Sie Informationen.
Informieren Sie sich über das Risiko des illegalen Holzeinschlags in den Gebieten, in denen das Holz für Ihre Produkte geerntet wird.
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Bewerten Sie die Qualität der Informationen.
Verstehen Sie, wo Ihre Wissenslücken sind und wie die Informationen, die Sie zur Beurteilung des Risikos benötigen, beschafft werden können. Adressieren und mindern Sie jedes potenzielle Risiko, das Sie entdecken.
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Identifizieren und dokumentieren Sie Herkunftsland und Holzart.
Es ist wichtig, dass jeder Beteiligte, der mit Holzprodukten umgeht oder handelt, eine Akte führt, um Transaktionen zu dokumentieren.
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Dokumentieren Sie, dass das Holz legal geerntet worden ist.
Dies erfordert die Einhaltung aller Gesetze im Land der Ernte. Die Lieferanten müssen verlässliche Unterlagen für die legale Ernte bereitstellen. Dies kann Einschlagsgenehmigungen, Erntevorschriften, Umweltgesetze und die Zahlung von Gebühren, Zöllen und Steuern umfassen. Falls erforderlich, implementieren Sie ein System zur Rückverfolgung des Holzes, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Mit einem glaubwürdigen Zertifizierungs- oder Verifizierungssystem können Sie dies möglicherweise schneller erreichen.
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