Die EUTR unterscheidet zwischen „Händlern“ und „Marktteilnehmern“. Sie scheinen in die Kategorie „Marktteilnehmer“ zu fallen. Als „Marktteilnehmer“ ist es Ihnen verboten, illegal geschlagenes Holz zu verkaufen, und Sie müssen die Sorgfaltspflichten der EUTR einhalten. Das bedeutet, dass Sie dokumentieren müssen, dass das Risiko von illegal geschlagenem Holz in Ihrer Lieferkette vernachlässigbar ist. Lesen Sie hier mehr über Ihre Pflichten als Marktteilnehmer.