NEPCon hat es sich zur Aufgabe gemacht, Engagement und Kompetenzen zu fördern, um Nachhaltigkeit zu etablieren.

Wir unterscheiden nicht zwischen Kunden und Partnern. Wir bieten unsere Dienstleistungen allen Interessenten an, die im Rahmen der Kompetenz und Akkreditierung von NEPCon tätig sind - unabhängig von Größe, geographischer Lage oder Zugehörigkeit zu Verbänden, Gruppen usw.

Dennoch ist es uns wichtig, alle unsere Aktivitäten mit unserer Mission in Einklang zu bringen. Daher behalten wir uns das Recht vor, nicht mit Unternehmen zu arbeiten oder mit Ihnen in Verbindung zu stehen zu wollen, deren Aktivitäten eine unmittelbare und schwere Verletzung der nachfolgenden Anforderungen bedeuten. 

 

Was wir verlangen 

Wir erwarten von unseren Partnern und Kunden, dass sie den folgenden grundlegenden Anforderungen folgen. Die Organisation:

1.    Beobachtet die Sorgfaltspfilcht, um Handel mit Produkten zu vermeiden, die unter Verstoß gegen die geltenden nationalen Rechtsvorschriften im Ursprungsland gewonnen oder verarbeitet wurden.

2.    Läßt sich nicht auf Bestechung und Korruption ein und zieht auch keinen Vorteil daraus.

3.    Beteiligt sich nicht an den schlimmsten Formen der Kinderarbeit oder irgendeiner Form von Zwangsarbeit, einschließlich der Leibeigenschaft, der Gefangenenzwangsarbeit, der Sklaverei, der Knechtschaft oder des Menschenhandels und zieht auch keinen Vorteil daraus.

4.    Beteiligt sich nicht an Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Überzeugung, Kaste, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Gesundheitszustand, familiärer Verantwortung, Alter, Behinderung oder anderer Unterscheidungsmerkmale.

5.    Bietet ihren Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Schutz vor Feuer, Lärm, Unfällen und toxischen Substanzen. Es werden angemessene Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und -Verfahren festgelegt und befolgt. 

6.    Bemüht sich, die negativen Umweltauswirkungen seiner Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen durch einen proaktiven Ansatz und verantwortungsbewusstes Management seiner Umweltaspekte zu minimieren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):

     a) Nutzung knapper natürlicher Ressourcen wie Kraftstoffe und Wasser.
     b) Klimaschädliche Emissionen in Luft und Wasser.
     c) Lärm, Geruchsbelästigung und CO2-Ausstoß.
     d) Potenzielle und tatsächliche Bodenverunreinigung.
     e) Umgang mit gefährlichen Substanzen.
     f)  Umgang mit gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.

7.    Verfolgt aktuelle umweltrechtliche Anforderungen, die für die Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen relevant sind, und gewährleistet die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch Schulung, Sensibilisierung, operative Kontrolle und Überwachung.

8.    Überwacht, dass die Lieferanten die in den Nummern 1 bis 7 genannten Mindestanforderungen beachten. Die Organisation wird die Beziehungen zu ihren Lieferanten im Falle einer größeren oder kontinuierlichen Verletzung der Anforderungen abbrechen.

 

NEPCon behält sich das Recht vor, sich von Organisationen zu distanzieren, die in direktem und schwerwiegendem Widerspruch zu den oben beschriebenen Grundsätzen stehen.

 

 

Genehmigt von

Peter Feilberg, Executive Director
13. April 2016